Ein Ehevertrag kann helfen, rechtliche und wirtschaftliche Fragen klar zu regeln – vor oder während der Ehe, aber auch im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung.
Sinnvoll kann eine vertragliche Regelung insbesondere sein, wenn Vermögen, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Selbstständigkeit, unterschiedliche Einkommensverhältnisse, Kinderbetreuung oder Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielen.
Die Kanzlei Becker-Cornils & Burkhardt unterstützt Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen sowie familienrechtlichen Vereinbarungen persönlich, sorgfältig und mit Blick auf eine ausgewogene, rechtlich tragfähige Lösung.
Wir besprechen, welche wirtschaftlichen und persönlichen Ziele mit dem Ehevertrag verfolgt werden sollen.
Wir entwickeln klare und verständliche Regelungen zu Vermögen, Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich.
Wir prüfen bestehende Entwürfe oder bereits geschlossene Vereinbarungen auf Risiken, Verständlichkeit und rechtliche Tragfähigkeit.
Ein Ehevertrag ist nicht nur für sehr vermögende Ehegatten relevant. Er kann immer dann sinnvoll sein, wenn die gesetzlichen Regelungen nicht zu den persönlichen, beruflichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen passen.
Das betrifft zum Beispiel Ehegatten mit Immobilienvermögen, Unternehmen, Praxisbeteiligungen, selbstständiger Tätigkeit, erheblichen Einkommensunterschieden, Vermögen aus der Familie, geplanten Investitionen oder unterschiedlichen Vorstellungen zur Altersvorsorge.
Auch bei längerer Kinderbetreuung, klassischer Rollenverteilung oder möglichen beruflichen Nachteilen eines Ehegatten sollte sorgfältig geprüft werden, welche Regelungen fair und rechtlich belastbar sind.
Wichtig: Ein Ehevertrag sollte nicht nur Vermögen schützen, sondern die Interessen beider Seiten realistisch berücksichtigen. Einseitige oder unangemessene Regelungen können später rechtlich problematisch sein.
Der gesetzliche Zugewinnausgleich kann angepasst oder für bestimmte Vermögenswerte modifiziert werden – etwa bei Immobilien, Unternehmen oder Familienvermögen.
Zugewinn und Vermögen →Regelungen zum Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt müssen besonders sorgfältig geprüft werden, weil sie erhebliche Folgen haben können.
Unterhalt prüfen →Auch Renten- und Versorgungsanrechte können Gegenstand vertraglicher Regelungen sein. Dabei sind Form, Ausgewogenheit und gerichtliche Kontrolle besonders wichtig.
Versorgungsausgleich →Bei Immobilien können Eigentum, Finanzierung, Nutzungsfragen und mögliche Ausgleichsansprüche klar geregelt werden.
Unternehmenswerte, Praxisanteile oder Gesellschaftsbeteiligungen sollten so geregelt werden, dass wirtschaftliche Stabilität und faire Ausgleichsinteressen berücksichtigt werden.
Auch nach einer Trennung können Vereinbarungen helfen, Unterhalt, Vermögen, Hausrat, Ehewohnung oder Versorgungsausgleich klar zu ordnen.
Ein Ehevertrag kann vor der Eheschließung, während einer bestehenden Ehe oder im Zusammenhang mit einer konkreten Trennung geschlossen werden. Je früher wichtige Fragen besprochen werden, desto eher lassen sich spätere Konflikte vermeiden.
Vor der Ehe steht häufig die vorsorgende Gestaltung im Vordergrund. Während der Ehe können sich neue Umstände ergeben – etwa der Erwerb einer Immobilie, die Gründung eines Unternehmens, die Geburt von Kindern oder eine veränderte berufliche Rollenverteilung.
Nach einer Trennung geht es meist darum, konkrete Scheidungsfolgen zu regeln und eine gerichtliche Auseinandersetzung möglichst zu vermeiden oder zu begrenzen.
Hinweis: Eheverträge und viele Scheidungsfolgenvereinbarungen müssen notariell beurkundet werden. Eine anwaltliche Prüfung vor der Beurkundung ist sinnvoll, damit die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen verstanden werden.
Nicht jeder Ehevertrag ist automatisch ausgewogen oder dauerhaft passend. Lebensverhältnisse können sich verändern: Kinder werden geboren, ein Ehegatte reduziert seine Erwerbstätigkeit, Vermögen entsteht, ein Unternehmen wächst oder Altersvorsorge wird anders aufgebaut als ursprünglich geplant.
Wir prüfen bestehende Eheverträge und Entwürfe darauf, welche Regelungen enthalten sind, welche wirtschaftlichen Folgen sie haben können und ob einzelne Klauseln rechtlich problematisch erscheinen.
Besonders wichtig ist eine Prüfung, wenn ein Vertrag kurz vor der Heirat, unter Druck, bei deutlich ungleichen Verhandlungspositionen oder ohne ausreichende rechtliche Beratung geschlossen wurde.
Ehegatten haben bei der Gestaltung eines Ehevertrags einen weiten Spielraum. Dieser Spielraum ist jedoch nicht unbegrenzt. Ein Ehevertrag darf nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung eines Ehegatten führen.
Besonders sensibel sind Regelungen, die Unterhalt, Versorgungsausgleich oder den Ausgleich ehebedingter Nachteile betreffen. Je stärker eine Regelung in zentrale Scheidungsfolgen eingreift, desto sorgfältiger sollte sie geprüft werden.
Ob ein Ehevertrag wirksam und angemessen ist, hängt nicht nur vom Wortlaut ab. Auch die Umstände beim Vertragsschluss und die spätere tatsächliche Entwicklung der Ehe können eine Rolle spielen.
Wichtig: Ein Ehevertrag sollte klar, ausgewogen und auf die konkrete Lebenssituation zugeschnitten sein. Standardformulierungen reichen bei komplexen Vermögens- oder Familienverhältnissen oft nicht aus.
Besondere Bedeutung hat ein Ehevertrag, wenn Immobilien, Unternehmen, Praxisanteile, Gesellschaftsbeteiligungen, Erbschaften oder Schenkungen eine Rolle spielen. Ohne klare Regelung können im Fall der Trennung erhebliche Ausgleichsansprüche oder Liquiditätsprobleme entstehen.
Bei Unternehmensbeteiligungen oder selbstständiger Tätigkeit geht es häufig darum, den Bestand des Unternehmens zu schützen, ohne berechtigte Ausgleichsinteressen des anderen Ehegatten unangemessen auszuschließen.
Bei Immobilien sollten Eigentumsverhältnisse, Finanzierungsbeiträge, Darlehen, Nutzungsfragen und mögliche Ausgleichsansprüche sorgfältig geprüft und verständlich geregelt werden.
Sie schildern Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation. Wir klären, welche Themen geregelt werden sollten und welche Ziele mit dem Ehevertrag verbunden sind.
Wir gestalten einen passenden Vertragsentwurf oder prüfen einen bereits vorliegenden Entwurf auf rechtliche Risiken, Verständlichkeit und wirtschaftliche Folgen.
Wir bereiten die rechtliche Gestaltung vor, begleiten die Abstimmung und unterstützen Sie bei der Vorbereitung der notariellen Beurkundung.
Sie möchten einen Ehevertrag gestalten, einen Entwurf prüfen lassen oder wissen, ob ein bestehender Vertrag noch zu Ihrer Lebenssituation passt?
Schildern Sie uns Ihre Situation vertraulich. Wir ordnen ein, welche Regelungen sinnvoll sind, welche Risiken bestehen und wie eine rechtlich tragfähige Vereinbarung vorbereitet werden kann.
Rechtsanwaltskanzlei
Becker-Cornils & Burkhardt
Bahnhofstraße 14
83278 Traunstein
Telefon: 0861 / 90972700
E-Mail: office@kanzlei-bcb.de
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