Wenn beide Ehepartner die Scheidung grundsätzlich wollen und die wichtigsten Fragen geklärt werden können, lässt sich das Scheidungsverfahren häufig gut vorbereiten.
Eine Scheidung ist zwar immer ein gerichtliches Verfahren; der Scheidungsantrag muss durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Viele organisatorische Schritte können aber bereits vorab geklärt werden – etwa zum Trennungsjahr, zu den erforderlichen Unterlagen und zu möglichen Folgesachen wie Unterhalt, Kindern, Wohnung oder Vermögen.
Die Kanzlei Becker-Cornils & Burkhardt in Traunstein begleitet Sie bei der Vorbereitung einer einvernehmlichen Scheidung klar, diskret und rechtssicher. Wir unterstützen Mandantinnen und Mandanten in Traunstein, im Chiemgau und darüber hinaus; viele erste Schritte lassen sich telefonisch oder digital vorbereiten.
Viele Informationen und Unterlagen lassen sich vorab klären, bevor der Scheidungsantrag gestellt wird.
Wir prüfen, ob wichtige Folgesachen wie Unterhalt, Kinder, Wohnung oder Vermögen vorab geregelt werden sollten.
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist eine persönliche anwaltliche Begleitung sinnvoll – klar, diskret und verlässlich.
Eine einvernehmliche Scheidung kommt vor allem dann in Betracht, wenn beide Ehepartner die Ehe beenden möchten oder der Scheidung jedenfalls zustimmen und kein grundlegender Streit über die Scheidung selbst besteht.
Das bedeutet nicht, dass bereits jedes Detail abschließend geregelt sein muss. Häufig sind noch Fragen zu Unterhalt, Kindern, Wohnung, Hausrat, Immobilie oder Vermögen offen. Wichtig ist aber, frühzeitig zu klären, welche Punkte vor dem Scheidungsantrag geregelt werden sollten und wo eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden kann.
Wir prüfen mit Ihnen, ob eine einvernehmliche Scheidung in Ihrer Situation sinnvoll vorbereitet werden kann und welche Schritte dafür erforderlich sind.
Wichtig: Auch eine einvernehmliche Scheidung ist ein gerichtliches Verfahren. Der Scheidungsantrag muss durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingereicht werden.
Auch wenn sich beide Ehepartner über die Scheidung einig sind, sollten wichtige Folgesachen nicht übersehen werden. Eine gute Vorbereitung hilft, Verzögerungen zu vermeiden und das Verfahren rechtlich sauber einzuleiten.
Hat das Trennungsjahr tatsächlich schon begonnen, läuft es noch oder ist es bereits abgelaufen? Wir prüfen, ab wann ein Scheidungsantrag sinnvoll gestellt werden kann.
Bei gemeinsamen Kindern sollten Betreuung, Umgang, Ferien und wichtige Entscheidungen möglichst frühzeitig geregelt werden.
Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt sollten geprüft werden, bevor der Scheidungsantrag gestellt oder eine Vereinbarung getroffen wird.
Bei Ehewohnung, Haus, Darlehen oder gemeinsamer Immobilie sollte geklärt werden, welche Lösung rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Vermögen, Schulden, Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien können Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich haben.
Im Scheidungsverfahren wird regelmäßig der Versorgungsausgleich geprüft. Wir erklären, welche Renten- und Versorgungsunterlagen dafür benötigt werden.
Viele Online-Angebote werben damit, eine Scheidung besonders schnell und weitgehend digital einzuleiten. Das kann unkompliziert wirken – ersetzt aber keine sorgfältige rechtliche Einordnung.
Gerade bei Kindern, Unterhalt, Immobilien, Vermögen, Schulden oder Rentenanwartschaften können wichtige Fragen übersehen werden, wenn die Scheidung nur schematisch vorbereitet wird.
Wir verbinden eine möglichst einfache Vorbereitung mit persönlicher anwaltlicher Beratung. So kann geklärt werden, was wirklich geregelt werden muss – und was nicht unnötig verkompliziert werden sollte.
Unser Ansatz: So einfach wie möglich und so sorgfältig wie nötig. Gerade bei einer einvernehmlichen Scheidung lohnt es sich, die wichtigen Punkte vorab rechtlich sauber zu prüfen.
Der erste Schritt muss nicht kompliziert sein. Wir klären mit Ihnen, welche Angaben benötigt werden, ob der Scheidungsantrag bereits vorbereitet werden kann und welche Fragen vorher noch geregelt werden sollten.
Sie übermitteln uns erste Angaben zu Ehe, Trennung und offenen Fragen. Wir prüfen, welche Punkte für die Vorbereitung wichtig sind.
Wir ordnen ein, ob und wann eine einvernehmliche Scheidung vorbereitet werden kann und welche Unterlagen benötigt werden.
Wenn die Voraussetzungen vorliegen und das Mandat erteilt ist, bereiten wir den Scheidungsantrag vor und begleiten das Verfahren.
Mit wenigen Angaben können wir besser einschätzen, ob und wann eine einvernehmliche Scheidung vorbereitet werden kann. Wir melden uns zur Vereinbarung eines Beratungstermins bei Ihnen zurück.
Bitte übermitteln Sie über dieses Formular zunächst keine besonders sensiblen Unterlagen oder umfangreichen Dokumente. Ein Mandatsverhältnis kommt erst nach ausdrücklicher Annahme des Mandats zustande. Für vertrauliche Unterlagen stimmen wir mit Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme einen geeigneten Übermittlungsweg ab.
Sie sind unsicher, ob eine einvernehmliche Scheidung in Ihrer Situation möglich ist? Schildern Sie uns kurz Ihre Lage. Wir prüfen mit Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und welche Fragen vorab geklärt werden sollten.
Rechtsanwaltskanzlei
Becker-Cornils & Burkhardt
Bahnhofstraße 14
83278 Traunstein
Telefon: 0861 / 90972700
E-Mail: office@kanzlei-bcb.de
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