Bei einer Scheidung werden regelmäßig auch die während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsanrechte berücksichtigt. Der Versorgungsausgleich kann erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben – oft auch erst Jahre später beim Renteneintritt.
Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn unterschiedliche Versorgungssysteme betroffen sind, etwa gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke.
Die Kanzlei Becker-Cornils & Burkhardt unterstützt Sie dabei, Auskünfte der Versorgungsträger rechtlich einzuordnen, offensichtliche Unklarheiten zu erkennen und die nächsten Schritte im Scheidungsverfahren vorzubereiten.
Wir erläutern, welche Renten- und Versorgungsanrechte im Scheidungsverfahren relevant werden können.
Mitteilungen der Versorgungsträger werden im Rahmen der anwaltlichen Beratung rechtlich eingeordnet.
Bei Unklarheiten prüfen wir, ob Rückfragen, Ergänzungen oder weitere Schritte im Verfahren sinnvoll sind.
Der Versorgungsausgleich betrifft Alters- und Invaliditätsversorgung, die während der Ehezeit erworben wurde. Er ist vom Zugewinnausgleich zu unterscheiden: Beim Zugewinn geht es um Vermögen, beim Versorgungsausgleich um Renten- und Versorgungsanrechte.
Im Scheidungsverfahren werden regelmäßig Auskünfte bei den Versorgungsträgern eingeholt. Diese Auskünfte wirken häufig technisch und formal, können aber spätere Renten- oder Versorgungsansprüche beeinflussen.
Deshalb sollten Ehezeitangaben, Versorgungsträger, Ausgleichswerte und vorgeschlagene Regelungen nicht ungeprüft übernommen werden, wenn Unklarheiten bestehen oder besondere Versorgungssysteme betroffen sind.
Hinweis: Unsere Beratung im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich bezieht sich auf die familienrechtliche Einordnung im Scheidungsverfahren. Eine eigenständige rentenrechtliche Beratung, insbesondere zur konkreten Berechnung, Bewertung oder Optimierung einzelner Renten- und Versorgungsanwartschaften, nehmen wir nicht vor.
Die Berechnung der jeweiligen Anrechte erfolgt regelmäßig durch die Versorgungsträger. Bei rentenrechtlichen Detailfragen kann es sinnvoll sein, ergänzend Auskunft beim jeweiligen Versorgungsträger, bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei einer spezialisierten rentenrechtlichen Beratungsstelle einzuholen. Wir unterstützen Sie dabei, die familienrechtliche Bedeutung der vorliegenden Auskünfte einzuordnen und zu prüfen, ob Rückfragen, Ergänzungen oder weitere Klärungen im Scheidungsverfahren erforderlich sind.
Je länger die Ehezeit, desto größer kann die wirtschaftliche Bedeutung des Versorgungsausgleichs sein.
Erziehungszeiten, Teilzeit, Selbstständigkeit oder längere Erwerbsunterbrechungen können eine genauere rechtliche Einordnung erforderlich machen.
Beamtenversorgung, betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherung oder Versorgungswerke können besondere rechtliche Fragen aufwerfen.
Beim Versorgungsausgleich kommt es darauf an, die vom Gericht und von den Versorgungsträgern angeforderten Angaben vollständig und nachvollziehbar aufzubereiten. Die eigentliche Berechnung der Anrechte erfolgt regelmäßig durch die jeweiligen Versorgungsträger.
Wir unterstützen Sie dabei, die Unterlagen im Rahmen der anwaltlichen Beratung rechtlich einzuordnen, offensichtliche Unklarheiten zu erkennen und zu prüfen, ob Rückfragen, Ergänzungen oder weitere Klärungen sinnvoll sind.
So erhalten Sie eine verständliche Orientierung, welche Bedeutung der Versorgungsausgleich für Ihr Scheidungsverfahren haben kann und welche nächsten Schritte im konkreten Fall angezeigt sind.
Ehegatten können unter bestimmten Voraussetzungen Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich treffen. Solche Regelungen kommen etwa in einem Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung in Betracht.
Eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich sollte jedoch nicht vorschnell getroffen werden. Sie kann weitreichende wirtschaftliche Folgen haben und muss rechtlich wirksam sowie angemessen sein.
Wir ordnen mit Ihnen ein, ob eine Vereinbarung in Betracht kommt, welche rechtlichen Anforderungen zu beachten sind und ob weiterer Klärungsbedarf besteht.
Sie haben Fragen zum Versorgungsausgleich, zu Auskünften der Versorgungsträger oder zu den Formularen im Scheidungsverfahren?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir ordnen die Unterlagen mit Ihnen rechtlich ein und prüfen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Rechtsanwaltskanzlei
Becker-Cornils & Burkhardt
Bahnhofstraße 14
83278 Traunstein
Telefon: 0861 / 90972700
E-Mail: office@kanzlei-bcb.de
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