Eine Scheidung ist ein einschneidender Schritt – unabhängig davon, ob sich beide Ehepartner bereits einig sind oder noch Fragen zu Unterhalt, Kindern, Wohnung, Vermögen oder Versorgungsausgleich geklärt werden müssen.
Wir begleiten Sie bei der rechtlichen Vorbereitung und Durchführung des Scheidungsverfahrens. Dabei klären wir mit Ihnen, welche Schritte erforderlich sind, welche Unterlagen benötigt werden und welche Folgesachen rechtzeitig berücksichtigt werden sollten.
Die Kanzlei Becker-Cornils & Burkhardt berät und vertritt Sie im Familienrecht klar, diskret und mit Blick auf eine tragfähige Lösung – außergerichtlich und gerichtlich.
Wir prüfen, welche rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und welche nächsten Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind.
Unterhalt, Kinder, Wohnung, Vermögen und Versorgungsausgleich sollten frühzeitig rechtlich eingeordnet werden.
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung des Scheidungsverfahrens und vertreten Ihre Interessen im Verfahren.
Eine Scheidung beendet die Ehe rechtlich. Häufig sind damit jedoch weitere Fragen verbunden, die für die wirtschaftliche und familiäre Zukunft wichtig sind.
Dazu gehören insbesondere das Trennungsjahr, der Scheidungsantrag, der Versorgungsausgleich, mögliche Unterhaltsansprüche, Fragen zu Kindern sowie Vermögens- und Zugewinnthemen.
Welche Punkte in Ihrem Fall relevant sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Deshalb ist eine frühzeitige rechtliche Einordnung sinnvoll – auch und insbesondere dann, wenn zunächst eine einvernehmliche Lösung angestrebt wird.
Wichtig: Auch wenn sich beide Ehepartner grundsätzlich über die Scheidung einig sind, bleibt die Scheidung ein gerichtliches Verfahren. Der Scheidungsantrag muss durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingereicht werden.
Bereits während der Trennungszeit stellen sich wichtige Fragen zu Wohnung, Kindern, Unterhalt, Konten und gemeinsamen Verpflichtungen.
Erste Schritte nach der Trennung →Wir bereiten mit Ihnen den Scheidungsantrag vor, klären die erforderlichen Angaben und begleiten Sie durch das gerichtliche Verfahren.
Wenn eine einvernehmliche Scheidung möglich ist, können viele organisatorische und rechtliche Punkte frühzeitig geordnet werden.
Einvernehmliche Scheidung vorbereiten →Nicht jede Scheidung verläuft gleich. Manche Ehepartner sind sich über die Scheidung und die wesentlichen Folgen bereits weitgehend einig. In anderen Fällen bestehen noch Streitpunkte, etwa zu Unterhalt, Kindern, Vermögen oder dem Versorgungsausgleich.
Beides sollte rechtlich sauber vorbereitet werden. Eine einvernehmliche Lösung kann Zeit, Kosten und Belastungen reduzieren. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen klar und mit dem notwendigen Nachdruck.
Wir ordnen gemeinsam mit Ihnen ein, ob eine außergerichtliche Regelung sinnvoll erreichbar ist, welche Punkte vorab geklärt werden sollten und welche gerichtlichen Schritte erforderlich werden können.
Renten- und Versorgungsanwartschaften werden im Scheidungsverfahren regelmäßig geprüft und ausgeglichen, sofern keine wirksame abweichende Regelung besteht.
Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt sollten sorgfältig geprüft und nachvollziehbar berechnet werden.
Unterhalt prüfen lassen →Bei gemeinsamen Kindern können Fragen zu Betreuung, Umgang, Aufenthalt und elterlicher Sorge eine wichtige Rolle spielen.
Sorge und Umgang klären →Immobilien, Ersparnisse, Schulden, Unternehmensbeteiligungen oder sonstige Vermögenswerte sollten rechtlich eingeordnet werden.
Zugewinn und Vermögen prüfen →Die Nutzung der Ehewohnung und die Verteilung von Hausrat können bereits während der Trennung relevant werden.
Scheidungsfolgen können häufig durch klare Vereinbarungen geordnet werden, etwa zu Unterhalt, Vermögen oder Versorgungsausgleich.
Ehevertrag und Vereinbarungen prüfen →Anwaltliche Beratung ist nicht erst dann sinnvoll, wenn ein Streit bereits eskaliert ist. Gerade in der frühen Phase lassen sich viele Fragen strukturieren und Fehler vermeiden.
Das gilt besonders, wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, Unterhaltsfragen im Raum stehen, Vermögen vorhanden ist, eine Immobilie zu klären ist oder Unsicherheit über das Trennungsjahr und die nächsten Schritte besteht.
Wir helfen Ihnen, die rechtliche Lage verständlich einzuordnen und eine klare Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln.
Hinweis: Wer frühzeitig rechtliche Orientierung einholt, kann oft besser einschätzen, welche Punkte verhandelbar sind, wo Risiken bestehen und welche Regelungen verbindlich getroffen werden sollten.
In der Regel setzt die Scheidung voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Häufig spielt das Trennungsjahr eine zentrale Rolle. Welche Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, sollte rechtlich geprüft werden.
Der Scheidungsantrag muss durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt gestellt werden. Ob beide Ehepartner anwaltliche Vertretung benötigen, hängt vom Einzelfall und möglichen Streitpunkten ab.
Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man häufig, wenn beide Ehepartner die Scheidung wollen und wesentliche Folgesachen geklärt oder regelbar sind.
Benötigt werden regelmäßig persönliche Angaben, Heiratsurkunde, Informationen zur Trennung und Unterlagen zum Versorgungsausgleich. Je nach Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Im Versorgungsausgleich werden während der Ehe erworbene Renten- und Versorgungsanrechte geprüft. Ob und wie ein Ausgleich stattfindet, hängt vom Einzelfall ab.
Viele Fragen lassen sich durch Vereinbarungen außergerichtlich ordnen. Wichtig ist, dass solche Regelungen rechtlich tragfähig und klar formuliert sind.
Sie möchten eine Scheidung vorbereiten, Ihre rechtliche Lage einschätzen lassen oder klären, welche Punkte vorab geregelt werden sollten?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir prüfen mit Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und wie das Verfahren rechtlich geordnet vorbereitet werden kann.
Rechtsanwaltskanzlei
Becker-Cornils & Burkhardt
Bahnhofstraße 14
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Telefon: 0861 / 90972700
E-Mail: office@kanzlei-bcb.de
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